#1

Braucht Kennzeichenbeleuchtung ABE/E-Nr.?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.10.2006 22:07
von Fabio • Mini-Flitzer | 53 Beiträge | 53 Punkte
Hi
hab mir vor paar Tagen ne 636 B gekauft (EZ 05 aber 04erModell)

Es is schon ein anderer Kennzeichenhalter verbaut und eine Kennzeichenbeleuchtung is au vorhanden...und zwar hat der Vorbesitzer 3 LEDs in das Heck integriert (sind wahrsch. 3 Löcher gebohrt und da gucken die durch.Sieht richtig gut aus )...

Ich frage mich nur ob das so in Ordnung geht?Was sagt der Tüv dazu? (muss 04/07 hin)

Die LED's haben ja keine E-Nr. oder so. brauchen die das? oder müssen die halt einfach nur des Schild beleuchten?

Falls es nich in Ordnung geht: Was kann mich das kosten wenn Polente mich erwischt?
Zahlt die Versicherung bei Unfall noch?
Achja und was gäbe es für Alternativen?


Lesen gefährdet die Dummheit
zuletzt bearbeitet 25.10.2006 22:08 | nach oben springen

#2

RE: Braucht Kennzeichenbeleuchtung ABE/E-Nr.?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 26.10.2006 12:14
von SteiniDer Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte

ist die karre hier aus dem forum?? hier war doch mal einer der sowas verbaut hatte.



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#3

RE: Braucht Kennzeichenbeleuchtung ABE/E-Nr.?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 26.10.2006 12:52
von Markus (gelöscht)
avatar

Ich hab auch nur ne LED als Kennzeichenleuchte.

Fahr doch mal hin zum TÜV und frag den Kerl unverbindlich, was er dazu sagt...
Bei mir wurde es noch nie bemängelt.

Welchen Grund sollte die Versicherung angeben, um die Zahlung bei einem von Dir verschuldeten Unfall zu verweigern?
Daß Dein Nummernschild zu schwach beleuchtet ist und sich der Unfallgegener deshalb zu sehr auf das lesen dessen konzentrieren musste und deshalb gegen den Baum gefahren ist?
Oder dass er durch das Vorhandensein von 3 LED's anstatt einer Glühlampe verunsichert war und sich deshalb das Leben nehmen wollte?
Eine umgebaute oder defekte Nummernschildbeleuchtung ist kein Grund für einen Haftungsausschluß.

Alternativen?
Zurückbauen!





Gruß
Markus
Ich bin halt so, ein Arsch eben!!

StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

zuletzt bearbeitet 26.10.2006 12:53 | nach oben springen

#4

RE: Braucht Kennzeichenbeleuchtung ABE/E-Nr.?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 26.10.2006 16:51
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

du brauchst ein e.zeichen

ich hab eins vom golf IV eingebaut, war das einzige was in den innenkotflügel passte.... MIT e-nummer...

gruss

Hinni

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