#1

Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 19.08.2007 16:19
von DiscoStu • Speed-Junkie | 407 Beiträge | 407 Punkte

Moin,

man muss ja immer mitm Helm fahren.... aber was zähl eigentlich alles als helm? Hab bilder gesehen wo so nen typ mit einem Ritterhelm am rumkurven ist... ist das erlaubt?

Würde z.b. irgent eine Stahldose auch als Helm zählen?

Es ist mir schon klar das mit nicht mit nem Ritterhelm fahren sollte , aber es geht mit nur ums Rechtliche.

Gruß Stu

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#2

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 19.08.2007 16:47
von s1mpsoN • Speed-Junkie | 447 Beiträge | 447 Punkte

Ich denke mal das dass geprüfte Helme sein müssen die auch für den Straßenverkehr zugelassen sein müssen..

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#3

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 19.08.2007 17:17
von DiscoStu • Speed-Junkie | 407 Beiträge | 407 Punkte

also ich hab vor meinen Helm keine strassenzulassung^^, glaube nicht das es sowas für helme gibt

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#4

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 19.08.2007 17:25
von BACARDI • Übernachtet im Forum! | 2.801 Beiträge | 2801 Punkte




§ 21a Absatz 2 StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."

Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 zur ECE-Regelung Nr. 22:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".

Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984:
Dort wird beschrieben wie ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO nach der ECE-Regelung Nr. 22 auszusehen hat.

§ 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBl. I 1990, S. 550):
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3Cool, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481):
Sinngemäß: In § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 sind die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" zu streichen.

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#5

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 22.08.2007 12:30
von kinderfresserin • Ninja-Fetischist | 1.302 Beiträge | 1302 Punkte

Hallo,

du darfst nach StVO mit allem fahren, das im Handel als Motorradhelm verkauft wird, also auch son Braincap u.ä.
Aaaber: wenn Du etwas ohne aktuelle Norm fährst, kann es SChwierigekeiten mit der Versicherung (deiner oder der des Gegners) geben wenn es um Regreß von Krankenhauskosten oder SChmerzensgeld geht.

In Italien (und wer weiß wo noch) ist es wieder anders: da muß der Helm nicht nur Motorradhelm heißen sondern auch die Norm erfüllen, sonst legen sie dir für 60 Tage die Karre still.

Aber immer gilt: es muß ein MOTORRADhelm sein, also kein Ritter-, Bauarbeiter-, Bergsport- oder sonstiger Helm!

Ansonsten: in Deutschland ohne ( = auch mit fachfremdem Helm): 15€
... oder offene SChädeldecke und lebenslang behindert, je nachdem was man lieber mag.

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#6

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 22.08.2007 12:34
von FISCHI • "der Patient" | 706 Beiträge | 706 Punkte

würd gerne mit nem Gefechtshelm durch die gegend brettern, kann ich den irgendwo amtlich prüfen lassen nach der dingens norm?

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#7

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 22.08.2007 15:00
von BACARDI • Übernachtet im Forum! | 2.801 Beiträge | 2801 Punkte

zum thema braincap habe ich im netz ne nette geschichte gefunden...



Als Thomas H. (2cool die Polizeikelle sah, wähnte er sich absolut sicher: ..Die können mir gar nix!" Warum auch? Sein Führerschein war ok, die serienmäßige Yamaha XVS 1100 Drag Star seines Vaters ordnungsgemäß angemeldet und versichert, und er hatte einen Helm auf. Einen Takai Highway Classic, kurz zuvor für 49,95 Euro beim Hein Gericke Shop in Bonn gekauft. Zwar steht im HG-Katalog, dass die Knappe, fast nur den Hinterkopf bedeckende Helmschale nicht der aktuellen ECE-Norm entspricht, aber laut Gesetz muss sie das auch nicht. Den kontrollierenden Hauptkommissar Peter Hengstenberg interessierte das aber einen feuchten Kehricht, er blieb stur: ,,Das ist kein Motorradhelm, das kostet Sie 15 Euro!" Weil das nicht die Welt war, zahlte Thomas H., knallte später bei Hein Gericke den Helm aber auf den Tisch: ,,Der ist ja doch nicht legal!" Von allen Seiten wurde ihm dann aber versichert, er dürfe einen Helm ohne ECE tragen. Das hatte kürzlich auch in mopped (Heft 11/2005) gestanden. Bestärkt in der Meinung, im Recht zu sein, wandte sich H. an einen Anwalt. Der setzte ein Schreiben an die Bonner Polizei auf und forderte die 15 Euro seines Mandanten zuriick. Ohne Erfolg: Zwar müsse ein Motorradhelm in Deutschland tatsächlich nicht der ECE-Norm entsprechen, so die Antwort aus dem Polizeipräsidium. Jedoch habe es sich beim von H. getragenen Kopfschutz gar nicht um einen Motorradhelm im eigentlichen Sinne gehandelt, was auch der TÜV-Rheinland in einem von der Polizei in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigte. Ende vom Lied: H. musste nicht nur die 15 Euro Verwarnung plus 49,95 Euro für einen Helm bezahlen, den er gar nicht tragen darf, sondern auch noch eine saftige Anwaltsrechnung. ,,Ist das nicht reine Willkür? Hier ist der Kunde doch der Dumme!", beschwerte sich der Biker schließlich - zu Recht. Schließlich war er sich keinerlei Schuld bewusst.
mopped ging der Sache nach und sprach mit dem Kom-missar (siehe Interview?), dem Bundesverkehrsministerium und dem Autor des bislang nicht veröffentlichten TÜV-Gut-achtens. Ergebnis: Tatsächlich sind auch nach Deutschem Recht (in anderen EU-Staaten sind die Minihelme schon langer verboten) die sogenannten Braincaps am Motorrad nicht erlaubt. Den Grund dafür nennt Peter Schaudt, amtlich anerkannter Sachverständiger und Helmspezialist des TÜV-Rhein-land: Egal was der Handel sagt, ,,Helme, die nicht einmal die Ohren und den Nacken des Trägers abdecken, sind keine Motorradhelme." Zwar habe noch kein Gericht definiert was genau ein Motorradhelm ist und was nicht, und, so der TÜV-Mann weiter, ,,solange dies so ist, besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Dennoch bleibt es dabei, dass diese Heime unterm Strich ungeeignet sind, weil irgendeine gültige Norm müs-ste auch ein Gericht heranziehen. Und diese Helme entspre-chen gar keiner Norm." Eine Ansicht, der sich im Wesentlichen auch das von mopped eingeschaltete Verkehrsministerium anschloss: ,,Es kann aufgrund des TÜV-Gutachtens davon ausgegangen werden, dass sogenannte Braincaps kei-ne ausreichende Schutzwirkung haben," so Ministeriumssprecherin Sabine Mehwald. Folge:
Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt was anderes auf den Kopf. Denn ab sofort gilt:
Braincaps schützen auch vor Polizeiärger nicht mehr.

Quelle: Mopped Nr.4 April 2006

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#8

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 22.08.2007 15:04
von kinderfresserin • Ninja-Fetischist | 1.302 Beiträge | 1302 Punkte

Ähm...
ich würd mir das gut überlegen.

Der Helm ist zu schwer und beschleuningt dadurch Deine Halswirbelsäule so stark daß ziemlich SICHER ist, daß er Dir das Genick bricht. Das ist kein Scherz. Das passiert schon bei offengelassenen Klapphelmen HÄUFIG!!! Und bei Schrittgeschwindigkeit kommst mit nem Schleudertrauma davon, woran Du aber auch wochenlag Spaß hast.

Ich würde mich andererseits nicht drauf verlassen, daß die Schnürchen unterm Hals diesen Kräften stand hält, also wenn Du ein wenig Glück hast, hast Du ihn vor dem Aufprall schon verloren.

Kein Kinnschutz = Kieferbruch (da freut sich der Orthopäde, splittert nämlich sehr gern) Schonmal einen Fixateur Externa am Kiefer gesehen? Dieses außenliegende Metall-Knochen-Halteteil? Hübsch in der Disco, die Mädels werden auf Dich fliegen!

Keine gescheite Polsterung innen - also bei leichtem Aufprall schon Gehirnerschütterung.

Wenn Dich einer bei voller alleiniger Schuld umnietet, bekommst Du von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung kein Schmerzensgeld, und einklagen kannst Du es auch nicht. Im schlimmsten Fall nimmt Deine Krankenversicherung Regreß bei Dir für die Behandlungskosten der Kopfverletzung, falls man Dir grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Keiner wird die Verantwortung übernehmen daß ein Motorradfahrer einen Stahlhelm (oder auch Kevlar) vom Militär trägt, die wirst niemanden finden der einen Helm, der für völlig andere Belastungen ausgelegt ist, mit einer Prüfung abnickt. Vergiß es!

Vie wärs mit einem hübschen Kradmelderhelm? Vielleicht gibts da ja was geschmackvolles?

Da aber jeder tun und lassen kann was er will, kann ich Dir ansonsten nur empfehlen: fahr mit Deinem Gefechtshelm und steck immer 15€ ein. Wenn nämlich die Bullen vorbeikommen, wollen die die haben.
Und hoff daß Du nie einen Unfall hast. Dann könntest Du im Extremfall einige Nullen dranhängen.

Soweit die objektiven Daten.
Meine persönliche Meinung: kann in manchen Fällen sehr geil aussehen (aber dann eher auf Choppern oder sowas), aber ich persönlich hätte zuviel Schiß vor oben Genanntem. Also nix für Ungut.
Willst Du den Helm auf ner Ninja anziehen??

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#9

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 22.08.2007 15:32
von FISCHI • "der Patient" | 706 Beiträge | 706 Punkte

jetzt nicht mehr

wollte doch auch mal cool sein


Kradmelder Helme sind hässliche weiße Integralhelme mit sonem Klappvorderteil.....

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#10

RE: Was zählt alles als "Helm"?

in Kleiderkammer für Ninjafahrer 22.08.2007 15:35
von kinderfresserin • Ninja-Fetischist | 1.302 Beiträge | 1302 Punkte

Sorry tut mir leid.
Aber Du bist doch auch so cool! *schleim*

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