#1

Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 09:02
von **Ninja**Zx6r • Fulltime-Profi | 564 Beiträge | 564 Punkte

Es gibt doch ne Vorgabe für den Winkel in dem ein Kennzeichen maximal angebracht werden darf?
kann mir diesen zufällig einer veraten?
danke

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#2

RE: Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 09:08
von Gelöschtes Mitglied
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ich würd mal sagen der winkel ist direkt proportional zur freundlichkeit des prüfers
ansonsten muss natlürlich alles noch einigermaßen lesbar sein

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#3

RE: Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 10:13
von Quick Mick • Ninja-Schnulli | 5 Beiträge | 5 Punkte

30Grad aus der Vertikalen.!!!!

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#4

RE: Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 10:21
von gzgz (gelöscht)
avatar

jo...

Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muss mindestens 30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf sofern die Bauart des Kfz es zulässt nicht höher als 120 cm über der Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein.

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#5

RE: Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 10:22
von FKE • Übernachtet im Forum! | 4.321 Beiträge | 4321 Punkte

Zitat von Maze
ich würd mal sagen der winkel ist direkt proportional zur freundlichkeit des prüfers


Der Spruch ist wirklich gut! Bleibt nur zu hoffen, daß man nicht an einen Prüfer gerät, der eine Scheißlaune hat!





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#6

RE: Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 10:22
von **Ninja**Zx6r • Fulltime-Profi | 564 Beiträge | 564 Punkte

danke

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#7

RE: Winkel Kennzeichenhalter

in Ninja-Tuning-Werkstatt 28.04.2008 10:33
von FKE • Übernachtet im Forum! | 4.321 Beiträge | 4321 Punkte

Zitat von Odenwälder
jo...

Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muss mindestens 30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf sofern die Bauart des Kfz es zulässt nicht höher als 120 cm über der Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein.


Danke für den Text. Da kann man mal sehen, was deutsche Bürokraten so alles penibel regeln.

Wenn ich den Text aber richtig verstehe ("beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein"), dann frage ich mich, wie das bei vielen Cruisern ist, deren Kennzeichen ja oftmals links montiert ist. Oder werden da nur beide Augen zugedrückt?

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