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Dieses Thema hat 37 Antworten
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Seiten: 0 | 1
kawa831

13.07.2010 23:04
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von Sturzflug

Zitat von kawa831
107 NM und 171 PS am Hinterrad

hab auch noch den db-maker drin da verliert man ein paar ps


tolle aussage,
welches motorrad?
welcher prüfstand?
wieviel ps vorher?




musst de bloß oben lesen da steht welche maschine
dynojet-prüfstand



wolver1n

14.07.2010 11:01
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von Stefan-ZX12R
Na, mit vielen die ich gesprochen hab waren am Anfang hellauf begeistert was das Teil in nem Mopped alles anstellt. Nach kurzer Zeit kamen dann die ersten " Naja, so extrem isses nun doch nicht".

Würd mich auch mal gerne Interessieren ob es wirklich krasse unterschiede gibt.

Auch mal nach dem ersten OHO Effekt.



Das ist doch ganz normal das man sich an etwas besseres schnell gewöhnt ist das nicht immer so? Soll die mal das Ding wieder ausbaun und dann die Meinung sagen^^



pmarkus

14.07.2010 15:50
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von kawa831

Zitat von Sturzflug

Zitat von kawa831
107 NM und 171 PS am Hinterrad

hab auch noch den db-maker drin da verliert man ein paar ps


tolle aussage,
welches motorrad?
welcher prüfstand?
wieviel ps vorher?




musst de bloß oben lesen da steht welche maschine
dynojet-prüfstand



lächerliche leistungsdaten selbst im originalzustand für eine 10er von 2008



kawa831

14.07.2010 19:52
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von pmarkus

Zitat von kawa831

Zitat von Sturzflug

Zitat von kawa831
107 NM und 171 PS am Hinterrad

hab auch noch den db-maker drin da verliert man ein paar ps


tolle aussage,
welches motorrad?
welcher prüfstand?
wieviel ps vorher?




musst de bloß oben lesen da steht welche maschine
dynojet-prüfstand



lächerliche leistungsdaten selbst im originalzustand für eine 10er von 2008




also du bist ja der volle fachmann
die 10 08 hat an der KW 113Nm und 188 ps
die orginalwerte am hinterrad sind laut kawa-händler ca. bei 155 ps 95 Nm

und da sind die werte nicht so schlecht



kawa831

14.07.2010 19:54
RE: power commander Zitat · antworten

was fährst denn du überhaupt pmarkus



pmarkus

14.07.2010 21:49
RE: power commander Zitat · antworten

ich fahre zur zeit garnichts, weiß auch nicht was daran wichtig wäre
aber am rad hat man immer ca. 10ps weniger als am motor.
das wäre nen normaler wert



kawa831

14.07.2010 22:20
RE: power commander Zitat · antworten

meine zx10r 2004 hatte auch keine 150 am rad und mein spezi
hatte ne fireblade 2004 mit pc und race-anlage usw der hatte 163 am rad

wer will kann se mal fahren falls wir uns mal bei nem treffen sehen sollten



pmarkus

14.07.2010 23:59
RE: power commander Zitat · antworten

meine 9er 2003 hatte 150ps am motor und 141,2 ps am rad laut dynojet prüfstand von kawasaki.
und meine war im originalzustand



KisteBier

15.07.2010 16:55
RE: power commander Zitat · antworten

@kawa831
hab gestern mit micron systems telefoniert; powercommander UND auch gearfree werden gerade noch getest. gearfree wird wohl bald fertig sein, aber derzeit funktioniert's an der 08er nicht ganz korrekt). also noch etwas geduld.. :)



kawa831

15.07.2010 23:00
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von KisteBier
@kawa831
hab gestern mit micron systems telefoniert; powercommander UND auch gearfree werden gerade noch getest. gearfree wird wohl bald fertig sein, aber derzeit funktioniert's an der 08er nicht ganz korrekt). also noch etwas geduld.. :)



was ist denn gearfree? die entdrosselung der unteren gänge und der 300kmh



kawa831

15.07.2010 23:31
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von pmarkus
meine 9er 2003 hatte 150ps am motor und 141,2 ps am rad laut dynojet prüfstand von kawasaki.
und meine war im originalzustand



das kann ich mir schon vorstellen! man bekommt bestimmt mehr auf's rad bei der 2008 wenn nicht der
ganze scheiss mit drosselung und kat wären.

muss nächstes jahr sowieso nochmal auf den prüfstand nach dem winterumbau



KisteBier

17.07.2010 10:11
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von kawa831

Zitat von pmarkus
meine 9er 2003 hatte 150ps am motor und 141,2 ps am rad laut dynojet prüfstand von kawasaki.
und meine war im originalzustand



das kann ich mir schon vorstellen! man bekommt bestimmt mehr auf's rad bei der 2008 wenn nicht der
ganze scheiss mit drosselung und kat wären.

muss nächstes jahr sowieso nochmal auf den prüfstand nach dem winterumbau




der kat kann eigentlich nichts damit zu tun haben, daß zwischen kupplung und hinterrad weniger leistung ankommt. der kat hat ja nur mit der leistung zu tun, die an der kupplung ankommt - danach verändert der nix mehr.
das, was an leistung verloren geht, hängt großteils an der kette und am gesamten antriebsstrang, wie z.b. lagern, usw. daher nimmt auch eine gut gewartete kette weniger leistung als eine, die weniger aufmerksamkeit bekommt :)



KisteBier

17.07.2010 10:16
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von kawa831
was ist denn gearfree? die entdrosselung der unteren gänge und der 300kmh



genau das, ja. die gänge 2, 3 und 4 sind im unteren drehzahlbereich gedrosselt, damit abgas- und geräuschwerte eingehalten werden können. der 6. ist anscheinend in der endgeschwindigkeit begrenzt - konnt´s noch nicht testen, hab meine gestern abend erst von der 1000er inspektion geholt. inwischen hab ich 1150 km auf der uhr und steiger mich so langsam.. ENDLICH ^^ bei 8500 fängt meine glaub ich so langsam richtig an, bis 9 gab´s heute morgen mal zum frühstück nach´m warmfahren :)
jedenfalls hebt gearfree diese restriktionen auf, die ganganzeige bleibt aber erhalten und funktioniert nach wie vor korrekt. da gibt´s so´n ähnliches modul, das der ECU vorgaukelt, der 5. gang sei eingelegt - und die schickt dann die volle leistung ans rad. aber bei dem ding funzt danach die ganganzeige nicht mehr.. wie das viech hieß, weiß ich aber nicht mehr ^^ man wird ja schließlich alt, nä? :)



kawa831

17.07.2010 18:14
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von KisteBier

Zitat von kawa831
was ist denn gearfree? die entdrosselung der unteren gänge und der 300kmh



genau das, ja. die gänge 2, 3 und 4 sind im unteren drehzahlbereich gedrosselt, damit abgas- und geräuschwerte eingehalten werden können. der 6. ist anscheinend in der endgeschwindigkeit begrenzt - konnt´s noch nicht testen, hab meine gestern abend erst von der 1000er inspektion geholt. inwischen hab ich 1150 km auf der uhr und steiger mich so langsam.. ENDLICH ^^ bei 8500 fängt meine glaub ich so langsam richtig an, bis 9 gab´s heute morgen mal zum frühstück nach´m warmfahren :)
jedenfalls hebt gearfree diese restriktionen auf, die ganganzeige bleibt aber erhalten und funktioniert nach wie vor korrekt. da gibt´s so´n ähnliches modul, das der ECU vorgaukelt, der 5. gang sei eingelegt - und die schickt dann die volle leistung ans rad. aber bei dem ding funzt danach die ganganzeige nicht mehr.. wie das viech hieß, weiß ich aber nicht mehr ^^ man wird ja schließlich alt, nä? :)




der kawa-händler verlangt 160.- um sie zu entdrosseln.

hab das 17er gegen ein 16ern ritzel gewechselt.



KisteBier

17.07.2010 19:38
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von kawa831
der kawa-händler verlangt 160.- um sie zu entdrosseln.

hab das 17er gegen ein 16ern ritzel gewechselt.



? hö? wie kann´n der da was entdrosseln? das wird doch über die ecu geregelt, soweit ich weiß ^^
ritzel is so ne sache.. zum einen ergibt´n kleineres ritzel ´nen kleineren radius der kette, was die kette schneller verschleißen läßt und für den schwingenschleifer auch nicht angenehmer is.
zum anderen entfällt der versicherungsschutz.
wenn´s der händler tatsächlich für 160 bewerkstelligen kann, dann werd ich meinen mal damit beauftragen. untenrum könnt schon was mehr gehen, zumal die maschine das ja KANN und künstlich zugedrosselt wird.



Lt.Dan

17.07.2010 19:41
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von KisteBier
...zum anderen entfällt der versicherungsschutz...



Das glaube ich nicht...

KisteBier

18.07.2010 13:56
RE: power commander Zitat · antworten

Zitat von Lt.Dan
Das glaube ich nicht...



da gehen die meinungen seit jeher auseinander, der eine sagt´s so, der andere so. da sich beschleunigungsverhalten/endgeschwindigkeit/fahrverhalten generell ändern, muß das vom tüv abgesegnet werden. dabei spielen auch abgaswerte noch eine rolle, bei größeren änderungen (hab mal was von >8% gelesen) muß ein elendig teures abgasgutachten gemacht werden. auch wenn ein zahn nicht viel sein mag - du machst´s ja nicht umsonst, es bringt einiges und verändert auch so einiges. ICH würde nicht riskieren wollen, einen unfall mit erloschener betriebserlaubnis verantworten zu wollen. keine BE - kein versicherungsschutz. selbst wenn da jeder ne andere meinung hat, is mir das zu heiß, solange ich nicht den gesetzestext gesehen habe, der änderungen der endübersetzung legalisiert.

edit:
ha, ich hab das ding wieder gefunden.. hierüber bin ich vor ner weile schon mal gestolpert und das sollte die sachlage hinlänglich klären:

Zitat
RE:Übersetzung ändern illegal? antworten

Alles klar, jetzt hab ichs, generell gilt Übersetzung, auch wenn nicht eingetragen ist Bestandteil BE! Wenn man innerhalb 8% (und nicht wie ich dachte 5%) kann und muss es eingetragen werden! Dazu einmal den Telefonverkehr mit dem TÜV bzw. schriftliche Stellungnehme TÜV:

In Antwort auf: Bei einer Änderung des Übersetzungsverhältnisses von weniger als 8% wird KEIN Abgasgutachten fällig, aber die Höchstgeschwindigkeit muss im Fahrversuch ermittelt und eine Geräuschmessung gemacht werden.
Geschätzte Kosten des Herrn vom TÜV: ca. 300€
Sollte sich bei der Geräuschmessung ergeben, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten werden (was wohl auch mit originaler Übersetzung knapp werden könnte ) ist die Kohle weg

Anders sieht´s aus, wenn man ´ne Kopie eines Fahrzeugschein´s mit Eintragung der geänderten Übersetzung mitbringt. Da müssen die Prüfungen ja durchgeführt worden sein.....
Ob der Prüfer dann auf die Geschwindigkeits- und geräuschmessung verzichtet liegt allerdings in seinem Ermessen.

Wir brauchen also jemanden der die gewünschte Übersetzung eingetragen hat und einen kulanten Prüfer.


In Antwort auf:Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich war am Telefon wegen des Fahrzeugtyps etwas irritiert, weil ich nicht "TL" sondern "CL" verstanden hatte.

Die Übersetzung 17/40 brächte eine Änderung um rund 5 %, so dass die für das Abgasverhalten kritischen 8% Übersetzungs-Änderung nicht berührt würden. Die Übersetzung 16/40 ergibt eine Änderung um rund 10,6 % und würde eine erneute Messung des Abgasverhaltens nach den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 40 erforderlich machen.

Nur zur Information : Eine Abgasmessung wird auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Dabei wird der Fahrzyklus der ECE-Regelung Nr. 40 durchfahren. Während des Prüfstandslaufs werden die Fahrwiderstände durch (der Fahrzeugleermasse entsprechende) Schwungmassen und Wirbelstrombremsen simuliert und alle Auspuffgase in Beuteln gesammelt. Am Ende des Prüfstandslaufs werden die Abgase analysiert, wobei die zugelassenen Schadstoffgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Diese Messung kostet bei der Abgasprüfstelle des TÜV NORD STRASSENVERKEHR ca. 1000,- Euro.

Erfahrungsgemäß ist das Fahrgeräusch die kritische Hürde für Übersetzungsänderungen an "dicken" Ein- und Zweizylinder-Motorrädern. Diese sind üblicherweise "lang" übersetzt, damit sie bei der Fahrgeräuschmessung nicht zu hoch drehen und so den zulässigen Grenzwert einhalten. Wir vermuten, dass Ihre TL 1000 mit der kürzeren Sekundär-Übersetzung den Grenzwert [80 dB(A)] nicht mehr einhalten wird. Gewissheit erhält man nur durch eine Fahrgeräuschmessung (Gebühr 87,60 €).

Leider können wir diese Messung nicht an allen TÜV-STATIONEN durchführen, weil entsprechende Messstrecken nicht überall verfügbar sind. Deshalb müssten bei der TÜV-STATION Ihrer Wahl Sie mit dem Sachverständigen klären, ob die Messung durchgeführt werden kann. - Und dann bleibt das Problem mit dem Wetter : bei Schnee oder Regen kann keine Messung durchgeführt werden, weil Schnee das Geräusch dämpft und bei Regen das Spritzwasser den Geräuschpegel erhöht.

Nur zur Information : Bei zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen mit E. Z. ab 17.06.1999 wird das Fahrgeräusch nach den Bedingungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 9, bei älteren Fahrzeugen nach der RL 78/1015/EWG geprüft.
• Länge der Messstrecke 20 m.
• Abstand des Schallpegel-Messgerätes von der Mitte der Fahrspur 7,5 m .
• Höhe des Mikrofons 1,2 m über der Fahrbahn.
Zu dieser Messung fährt das Fahrzeug mit konstant 50 km/h auf die Messtrecke zu. Mit dem Erreichen der Messstrecke beschleunigt der Fahrer das Fahrzeug voll und dreht den Gasdrehgriff am Ende der Messtrecke (nach 20 m) sofort zurück.
• Bei Krafträdern mit vier Gängen wird die Fahrgeräuschmessung generell im zweiten Getriebegang durchgeführt.
• Bei Krafträdern mit einem Hubraum bis zu 175 cm³ und mit fünf oder mehr Getriebegängen wird die Messung ausschließlich im dritten Gang durchgeführt.
• Bei Krafträdern mit einem Hubraum über 175 cm³ und mit fünf oder mehr Getriebegängen wird die Messung im zweiten und dritten Gang durchgeführt und der Mittelwert als Fahrgeräuschwert eingetragen. Wird bei einer Messung im zweiten Gang die Motor-Nenndrehzahl überschritten, dann wird der Messwert mit dem dritten Getriebegang eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Produktmanager für amtliche Fahrzeugprüfungen
http://www.tuev-nord.de



so viel blah wie du meintest, is da u.u. doch nicht dran

KisteBier

18.07.2010 14:07
RE: power commander Zitat · antworten

konnt´s im oberen beitrag nicht mehr editieren, zeit um.. ^^

Zitat
RE:Übersetzung ändern illegal? antworten

Alles klar, jetzt hab ichs, generell gilt Übersetzung, auch wenn nicht eingetragen ist Bestandteil BE! Wenn man innerhalb 8% (und nicht wie ich dachte 5%) kann und muss es eingetragen werden! Dazu einmal den Telefonverkehr mit dem TÜV bzw. schriftliche Stellungnehme TÜV:

In Antwort auf: Bei einer Änderung des Übersetzungsverhältnisses von weniger als 8% wird KEIN Abgasgutachten fällig, aber die Höchstgeschwindigkeit muss im Fahrversuch ermittelt und eine Geräuschmessung gemacht werden.
Geschätzte Kosten des Herrn vom TÜV: ca. 300€
Sollte sich bei der Geräuschmessung ergeben, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten werden (was wohl auch mit originaler Übersetzung knapp werden könnte ) ist die Kohle weg

Anders sieht´s aus, wenn man ´ne Kopie eines Fahrzeugschein´s mit Eintragung der geänderten Übersetzung mitbringt. Da müssen die Prüfungen ja durchgeführt worden sein.....
Ob der Prüfer dann auf die Geschwindigkeits- und geräuschmessung verzichtet liegt allerdings in seinem Ermessen.

Wir brauchen also jemanden der die gewünschte Übersetzung eingetragen hat und einen kulanten Prüfer.


In Antwort auf:Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich war am Telefon wegen des Fahrzeugtyps etwas irritiert, weil ich nicht "TL" sondern "CL" verstanden hatte.

Die Übersetzung 17/40 brächte eine Änderung um rund 5 %, so dass die für das Abgasverhalten kritischen 8% Übersetzungs-Änderung nicht berührt würden. Die Übersetzung 16/40 ergibt eine Änderung um rund 10,6 % und würde eine erneute Messung des Abgasverhaltens nach den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 40 erforderlich machen.

Nur zur Information : Eine Abgasmessung wird auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Dabei wird der Fahrzyklus der ECE-Regelung Nr. 40 durchfahren. Während des Prüfstandslaufs werden die Fahrwiderstände durch (der Fahrzeugleermasse entsprechende) Schwungmassen und Wirbelstrombremsen simuliert und alle Auspuffgase in Beuteln gesammelt. Am Ende des Prüfstandslaufs werden die Abgase analysiert, wobei die zugelassenen Schadstoffgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Diese Messung kostet bei der Abgasprüfstelle des TÜV NORD STRASSENVERKEHR ca. 1000,- Euro.

Erfahrungsgemäß ist das Fahrgeräusch die kritische Hürde für Übersetzungsänderungen an "dicken" Ein- und Zweizylinder-Motorrädern. Diese sind üblicherweise "lang" übersetzt, damit sie bei der Fahrgeräuschmessung nicht zu hoch drehen und so den zulässigen Grenzwert einhalten. Wir vermuten, dass Ihre TL 1000 mit der kürzeren Sekundär-Übersetzung den Grenzwert [80 dB(A)] nicht mehr einhalten wird. Gewissheit erhält man nur durch eine Fahrgeräuschmessung (Gebühr 87,60 €).

Leider können wir diese Messung nicht an allen TÜV-STATIONEN durchführen, weil entsprechende Messstrecken nicht überall verfügbar sind. Deshalb müssten bei der TÜV-STATION Ihrer Wahl Sie mit dem Sachverständigen klären, ob die Messung durchgeführt werden kann. - Und dann bleibt das Problem mit dem Wetter : bei Schnee oder Regen kann keine Messung durchgeführt werden, weil Schnee das Geräusch dämpft und bei Regen das Spritzwasser den Geräuschpegel erhöht.

Nur zur Information : Bei zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen mit E. Z. ab 17.06.1999 wird das Fahrgeräusch nach den Bedingungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 9, bei älteren Fahrzeugen nach der RL 78/1015/EWG geprüft.
• Länge der Messstrecke 20 m.
• Abstand des Schallpegel-Messgerätes von der Mitte der Fahrspur 7,5 m .
• Höhe des Mikrofons 1,2 m über der Fahrbahn.
Zu dieser Messung fährt das Fahrzeug mit konstant 50 km/h auf die Messtrecke zu. Mit dem Erreichen der Messstrecke beschleunigt der Fahrer das Fahrzeug voll und dreht den Gasdrehgriff am Ende der Messtrecke (nach 20 m) sofort zurück.
• Bei Krafträdern mit vier Gängen wird die Fahrgeräuschmessung generell im zweiten Getriebegang durchgeführt.
• Bei Krafträdern mit einem Hubraum bis zu 175 cm³ und mit fünf oder mehr Getriebegängen wird die Messung ausschließlich im dritten Gang durchgeführt.
• Bei Krafträdern mit einem Hubraum über 175 cm³ und mit fünf oder mehr Getriebegängen wird die Messung im zweiten und dritten Gang durchgeführt und der Mittelwert als Fahrgeräuschwert eingetragen. Wird bei einer Messung im zweiten Gang die Motor-Nenndrehzahl überschritten, dann wird der Messwert mit dem dritten Getriebegang eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
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