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Mhm ich würde da auch einen Anwalt einschalten . Hast du denn Rechtsschutz ?
Wird ihm schwer fallen vor Gericht klar zu machen das die Schäden von dir stammen wenn sie schon im Vertrag stehen. Ist es nicht so das die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt und danach dreht sich das ganze um ? In dem Fall bist du leider ein bisschen spät dran ;)
Zitat von KlausiIch verstehe nicht, was du uns mit dem Bild sagen/ zeigen willst
also guck dir den Lenker Anschlag an, da ist ne schraube drin da gehört aber keine rein... das Ding war abgebrochen wurde wieder dran geschweißt und mit der schreibe wieder auf original breite gebracht und an den Seiten kannst du noch die Flexspuren sehen. Das wollte ich damit zeigen ;)
Hast du nicht die Möglichkeit an Hand des Briefes den Vorbesitzer zu ermitteln,steht doch meistens drin die Adrese oder zumindest der Name und der Ort kannst ja vieleicht sogar bei ihm vorbei fahren wenn er in deine Nähe wohnt..
dann fahr mal besser nicht mehr mit dem ding wer weiß was da noch alles war....
ich würd das ganze ding mal vom fachmann durchchecken lassen und auf jeden fall zum anwalt gehen.
ich habe mir einen tag vor dem kauf meiner ne rechtchutzversicherung vom adac zugelegt, is nich verkehrt sowas.
aber der händler hat dich doch beschissen, und wenn die unfallfrei verkauft wird und solche mängel aufweißt würd ich ihn knallhart damit konfrontieren und ihm sagen entweder er nimmt sie jetzt zurück oder er hört vom anwalt und bekommt ne anzeige.
...ich persönlich denke, dass es eher ein unfall war.....selbst der vorbesitzer kann dem käufer sagen, dass er mal wo angeschrammt sei.......also kann dein verkäufer auch nix besseres dazu sagen, oder er hat dich wirklich angelogen...ruf am besten mal nen anwalt an...wirklich böse geschichte....
dann hätte der händler sie aber nicht als unfallfrei verkauft.
wenn ich heute ein kfz oder eine maschine verkaufe die x vorbesitzer hat würde ich sie nie als unfallfrei verkaufen da ich mir ja garnicht sicher sein kann was die ganzen vorbesitzer damit gemacht haben.
da er sie aber als unfallfrei verkauft hat muss er auch dafür einstehen.
Du solltest wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten. Es gibt eine halbjährige Frist nach KFZ-Kauf, die aber erst bei Kenntnis des Unfalls eintritt. Das Kaufdatum spielt hier keine Rolle.
Stellt sich die Frage, ob der Verkäufer ins blaue hinein tippte mit der Unfallfreiheit oder ob er es bewusst getan hat. Spielt im Ergebnis aber keine Rolle, wenn er es als Unfallfrei verkauft. Der Verkäufer/Händler hätte sich von der Unfallfreiheit überzeugen müssen.
Die Täuschung muss natürlich auch kausal sein für die Abgabe der Willenserklärung was man hier problemlos bejahen kann, da die Maschine sonst sicher nicht gekauft worden wäre.
Die Täuschung muss weiterhin auch arglistig gewesen sein, was bedeutet, dass er Verkäufer einen Täuschungswillen gehabt haben muss. Davon ist hier auszugehen. Im Gegensatz zum Betrug, der hier meiner Meinung nach nicht in Betracht kommt braucht man hier nur bedingten Vorsatz - beim Betrug braucht man einen Schädigungsvorsatz.
Ergo: Ab zum Anwalt und anfechten.
VG PS: "Verschweigen eines Unfalls beim Verkauf eines PKW ist nach der Rspr. aber idR Täuschung, jedenfalls bei schwerem Unfall oder bei ausdrücklicher Frage des Käufers." Studienkommentar BGB, Jan Kroppholler, 10. A., § 123, RN. 4
Scheisse, da biste wohl richtig geleimt worden. Seh das wie meine Vorschreiber, die Kiste muss einen ordentlichen Rutscher gehabt haben. Rechtlich kann ich nix sagen... aber Versuch macht klug