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aber nen zusätzlicher schrieb ist nie verkehrt zu haben...hat man immer wieder bei ner kontrolle oder beim tüv das die noch was schriftliches sehen wollen trotz e-nummer
Zitat von pmarkusaber nen zusätzlicher schrieb ist nie verkehrt zu haben...hat man immer wieder bei ner kontrolle oder beim tüv das die noch was schriftliches sehen wollen trotz e-nummer
Da musste gekonnt kontern, wenn die sowas sehen wollen, indem du sagst:
"Die E-Nummer ist ausreichend. Sie sollten vielleicht ma § 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 3 StVZO lesen." Noch besser ist, wenn man zufällig grad aus der Uni kommt und ne StVZO mithat. Was glaubst du wie dumm da einige aus der Wäsche schauen.
Zitat von pmarkusaber nen zusätzlicher schrieb ist nie verkehrt zu haben...hat man immer wieder bei ner kontrolle oder beim tüv das die noch was schriftliches sehen wollen trotz e-nummer
Da musste gekonnt kontern, wenn die sowas sehen wollen, indem du sagst:
"Die E-Nummer ist ausreichend. Sie sollten vielleicht ma § 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 3 StVZO lesen." Noch besser ist, wenn man zufällig grad aus der Uni kommt und ne StVZO mithat. Was glaubst du wie dumm da einige aus der Wäsche schauen.
ja ne is klar master dat kann ich mir eh nicht merken
Zitat von pmarkusaber nen zusätzlicher schrieb ist nie verkehrt zu haben...hat man immer wieder bei ner kontrolle oder beim tüv das die noch was schriftliches sehen wollen trotz e-nummer
Da musste gekonnt kontern, wenn die sowas sehen wollen, indem du sagst:
"Die E-Nummer ist ausreichend. Sie sollten vielleicht ma § 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 3 StVZO lesen." Noch besser ist, wenn man zufällig grad aus der Uni kommt und ne StVZO mithat. Was glaubst du wie dumm da einige aus der Wäsche schauen.
ja ne is klar master dat kann ich mir eh nicht merken
Du wirst wohl mal so ne pillepalle Paragraphenkette auswendig lernen. Ich schreib dir das mal noch, wie man es ausspricht: "Paragraph 49, Absatz 2a, Satz 1, Nummer 3 Straßenverkehrszulassungsordnung" - is ja nun nicht soooo schwer.
Ne Paragraphenkette ausm Strafrecht ist das lustiger.
Zitat von pmarkusaber nen zusätzlicher schrieb ist nie verkehrt zu haben...hat man immer wieder bei ner kontrolle oder beim tüv das die noch was schriftliches sehen wollen trotz e-nummer
Da musste gekonnt kontern, wenn die sowas sehen wollen, indem du sagst:
"Die E-Nummer ist ausreichend. Sie sollten vielleicht ma § 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 3 StVZO lesen." Noch besser ist, wenn man zufällig grad aus der Uni kommt und ne StVZO mithat. Was glaubst du wie dumm da einige aus der Wäsche schauen.
Gut aber wenn du schon so schlau sein möchtest dann solltest du wissen das eine Enr nicht bei jedem modell und motorrad wo der auspuff drauf passt gleich zulässig ist... nur mal so als tipp... so haben zb auspuff anlagen die vor 2007 gemacht wurden bzw für motorräder die für motorräder vor 2007 gebaut wurden ein E-prüfzeichen sind aber bei nachfolgenden modellen auch wenn sie baugleich sind nicht mehr zulässig! also hilft dir da das Ezeichen garnichts! solltest den § zuerst lesen? und die kunst es diese genau zu lesen...
Zitat von Kawa KratzIs wie §7 Abs3...für mich inner City sehr wichtig
Danke
Ohhh ja, den hab ich mal auf der Frankfurter Allee!
P: "Grund des Anhaltens ist, dass sie rechts überholt haben!" I: "Ihnen ist aber schon bewusst, dass innerorts freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge unter 3,5t herrscht" P: "Das sagt wer?" I: "§ 7 Abs. 3 StVZO!"
--> daraufhin nickte sein Streifenpartner ganz hektisch und ich durfte weiterfahren.
achja sry du kanst bei jailbreak einfach die ABE wenn es eine zulassung für den auspuff + modell gibt herunter laden wenn du bei akra anrufst bzw jailbreak (der deutsche importeur ) dann wollten die für unbedenklichkeitserklärungen usw meißt die rechnung sehen... deshalb schau auf der HP da findest du auch ob eine einzelabnahme nötig ist oder ob eine ABE besteht!