#1

Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 01.10.2014 19:54
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Tach Schön !
Weiss einer von Euch Schraubergurus ob es bei Kawasaki oder TÜV eine Freigabe für den Motor vom E Modell nach Umbau in ein C Modell gibt?
Oder überhaupt nötig ist.
Habe die Sorge dad die Betriebsergebnis evtl erlischt nach eben jenem Umbau!
Somit auch der Versicherrungsschutz!
Falls ihr einen Rat habt, danke schonmal dafür

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#2

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 01.10.2014 20:05
von ruhrPOTTSAU • Fellpfleger | 3.702 Beiträge | 3844 Punkte

Wen Leistung und Abgaswerte gleich sind dürfte es glaube ich keine Probleme geben. Am besten mal mit dem tüv Prüfer deines Vertrauens reden.

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#3

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 01.10.2014 20:26
von Gelöschtes Mitglied
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Die Leistung ist innerhalb einer Toleranz und die abgaswerte besser, der Motor stammt aus dem gleichen Modell des selben Herstellers. Es ist keine Freigabe nötig. Andersrum schon, inne e den c motor ist nicht so ohne

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#4

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 01.10.2014 20:29
von ayran • Cheffe | 37.658 Beiträge | 38433 Punkte

Macht nix Lipper wie schon geschrieben
Erst wenn du die Zylinder aufbohrst und den Hubraum verändert
Passt es nicht Mehr mit den Papieren
Würde da garnix beim TÜV sagen da sie das nicht merken

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#5

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 05:06
von Bodo66 (gelöscht)
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Zitat von half_pig im Beitrag #3
Andersrum schon, inne e den c motor ist nicht so ohne


Warum? Wegen dem Kat?

Die Abgaswerte lassen sich trotzdem problemlos einhalten.

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#6

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 07:24
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Danke schonmal für die Infos!

Ging mir eben um die Motornr. Da die ja ne andere ist , und bei einem eventuellen Unfall geprüft werden könnte.
Kenne das aus der Autoschrauber Zeit. ...
Sobald man etwas umbaut , egal ob mehr oder weniger Leistung past das spezifische Datenblatt des Fahrzeug nicht mehr
Dadurch erlischt dann erstmal die BE.
Werde mal beim TÜVi nachfragen , im zweifel ohne Vers.schutz ist auch nicht das wahre oder?

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#7

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 07:26
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Zitat von ayran im Beitrag #4
Macht nix Lipper wie schon geschrieben
Erst wenn du die Zylinder aufbohrst und den Hubraum verändert
Passt es nicht Mehr mit den Papieren
Würde da garnix beim TÜV sagen da sie das nicht merken


Klar hast Recht!
Nur was ist beim crash?
Falls die den Hocker einkassieren und sehen das ein E Motor drin ist?

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#8

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 07:48
von Sepp. (gelöscht)
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Ich würde das auf jeden Fall mit dem Tüv besprechen.
Am besten schriftlich bestätigen lassen.

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#9

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 07:58
von Gelöschtes Mitglied
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Zitat von Bodo66 im Beitrag #5
Zitat von half_pig im Beitrag #3
Andersrum schon, inne e den c motor ist nicht so ohne


Warum? Wegen dem Kat?

Die Abgaswerte lassen sich trotzdem problemlos einhalten.

Hat mir m in TÜV damals so gesagt.

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#10

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 08:48
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Werde mich mal schläuen und den aktuellen Stand hier mal schreibseln
Son Umbau gibt's ja öfters

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#11

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 09:13
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Soooo grade beim TÜV vorstellig gewesen...

Prinzipiell muss der Umbau abgenommen werden, da der Motor erstmal nichts am Moped zu suchen hat!
Falls es eine Freigabe von Kawasaki gibt oder eine bereits erfolgte Eintragung vorliegt,
Wird diese auch gerne verwendet.
Dann ist die Abnahme nur eine Formsache und kostet etwa 50-60 €
Damit wäre man safe

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#12

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 09:30
von ayran • Cheffe | 37.658 Beiträge | 38433 Punkte

ok..dann würde ich kawasaki deutschland anrufen und um ein entsprechendes papier bitten..
die sind am telefon sehr nett..hatte auch schonmal kontakt mit denen als meine schlüssel beide vom bike weg waren..

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...9,d.bGQ&cad=rja

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#13

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 10:07
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

Eintragen in die Papiere ist absoluter Blödsinn .....

1. Ist der Motor vom Grundaufbau gleich ....
2. Hat der Kat damit überhaupt nichts zu tun .... (ich fahre meine Bauj 2000 mit dem Motor der 2003 seid vielen Jahren ohne Kat ... den hab ich raus geworfen und kein TüV hat bis heute darüber gemeckert)
3. Ist die Mehrleistung des Motors innerhalb der Serienstreuung und braucht nicht eingetragen werden .....
4. Seid wann ist die Motornummer im Brief bzw Schein vermerkt ???????????????
5. Ist die Motornummer bei einem Unfall eher uninteressant da sie zum einen zu einer ZX9R der >Baureihe< gehört und für die Versicherung eh die Leistung über 100 PS liegt ebenfalls egal. Zudem erkennen die Versicherer die Serienstreuung der Hersteller an und somit bist eh auf der sicheren Seite. Sicherheitshalber kann man der Versicherung mitteilen das nun ein Ersatzmotor verbaut wurde neueren Baujahrs und dort die Leistung und Motornummer angeben. So hab ich es seiner Zeit gemacht und von denen kam die Antwort das alles OK sei und der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wäre da eh über 100 PS Versichert wäre. Man hätte es aber in den Unterlagen vermerkt.

6. Bis heute hab ich noch nicht gehört das es nach einem Unfall zu Problemen kam mit einem Motorwechsel bei der 9R ....selbst wenn ein Gutachter dieses feststellt kann er nix machen da die Leistung im Feld des Herstellerbereiches liegt.

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#14

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 10:10
von Gelöschtes Mitglied
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Zitat von mal-schaun im Beitrag #13
Eintragen in die Papiere ist absoluter Blödsinn .....

1. Ist der Motor vom Grundaufbau gleich ....
2. Hat der Kat damit überhaupt nichts zu tun .... (ich fahre meine Bauj 2000 mit dem Motor der 2003 seid vielen Jahren ohne Kat ... den hab ich raus geworfen und kein TüV hat bis heute darüber gemeckert)
3. Ist die Mehrleistung des Motors innerhalb der Serienstreuung und braucht nicht eingetragen werden .....
4. Seid wann ist die Motornummer im Brief bzw Schein vermerkt ???????????????
5. Ist die Motornummer bei einem Unfall eher uninteressant da sie zum einen zu einer ZX9R der >Baureihe< gehört und für die Versicherung eh die Leistung über 100 PS liegt ebenfalls egal. Zudem erkennen die Versicherer die Serienstreuung der Hersteller an und somit bist eh auf der sicheren Seite. Sicherheitshalber kann man der Versicherung mitteilen das nun ein Ersatzmotor verbaut wurde neueren Baujahrs und dort die Leistung und Motornummer angeben. So hab ich es seiner Zeit gemacht und von denen kam die Antwort das alles OK sei und der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wäre da eh über 100 PS Versichert wäre. Man hätte es aber in den Unterlagen vermerkt.

6. Bis heute hab ich noch nicht gehört das es nach einem Unfall zu Problemen kam mit einem Motorwechsel bei der 9R ....selbst wenn ein Gutachter dieses feststellt kann er nix machen da die Leistung im Feld des Herstellerbereiches liegt.


genau das hat mir mein tüv damals gesagt und ich habe es auch so gemacht, er meinte, anders herum könnte es probleme geben, aber das war auch nur eine vermutung, da er annahm, dass der c-motor erheblich schlechtere abgaswerte hat. hätten wir abgaswerte gemessen, dann wäre sicher auch alles in ordnung.

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#15

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 11:24
von Here Winni • Speed-Junkie | 406 Beiträge | 406 Punkte

...die Logik ist wohl, das die Serienstreuung eines Motors von x % dir Spieraum gibt und die Abgasmessung bestätigen muß, das du sauber fährst. Dennoch würde ich es dem TÜV-Mann sagen, das er ein eventuellen Vermerk im Brief macht, damit dann jeder weis, das ab da alles sauber überprüft wurde. An sonst könnte ein Schlauberger und Unfallgegner sagen: Den Motor der e hat er nach dem TÜV-Termin nachträglich verbaut, sonst würde das doch vermerkt sein. So fährst du am sichersten. Wenn der Motor sauber verbaut ist im rahmen, der Rest ist Meßprotokoll ala jedermann.

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#16

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 11:31
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Okee das sind ja ein paar plausible Argumente. ...
Ich habe grade mit Kawasaki Deutschland telefoniert und der gute Mann vonn der Technik (war echt nett Karsten)
Sagte das man das auf jeden Fall beim TÜV abnehmen muss incl. Vergaser Abgasanlage Schalldämpfer usw
Weil immer!!!
Wenn man was grundlegendes umbaut die BE erlischt
Aber die Leistungsdaten sind tatsächlich die gleichen und ich solle mir die Nr.in den Schein eintragen lassen.
Werde mich auf jeden Fall noch mit der Versicherung abstimmen.
Normal mache ich mir auch nich son Kopf
Mein Kumpel hat mich drauf gebracht der Rally fährt und grade auch son hickkack hatte

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#17

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 11:47
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

Ach .... und was ist wenn du nur den Rumpfmotor tauscht und Vergaser so wie Abgasanlage so belässt wie es vorher war ?????? oder nur den Zylinderkopf tauscht ?????? die EF hat ja einen anderen Kopf verbaut als die EE ..... und der C/D Kopf ist wiederum anders ....... aber baulich bedingt passt das alles .......
Das sind nur Modellpflege bedingte Erneuerungen gewesen und kein komplett anderes Modell oder Motor.

Ich werde heute Abend meinen Kollegen treffen .... der ist bei der Dekra TüV Prüfer ..... den frage ich mal danach ob das wirklich eingetragen werden muss oder ob es reicht der Versicherung die neuen Daten mitzuteilen da es sich ja nur um einen Ersatzmotor handelt.

zuletzt bearbeitet 02.10.2014 11:48 | nach oben springen

#18

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 12:02
von Der Lipper • Übernachtet im Forum! | 5.729 Beiträge | 5729 Punkte

Zitat von mal-schaun im Beitrag #17
Ach .... und was ist wenn du nur den Rumpfmotor tauscht und Vergaser so wie Abgasanlage so belässt wie es vorher war ?????? oder nur den Zylinderkopf tauscht ?????? die EF hat ja einen anderen Kopf verbaut als die EE ..... und der C/D Kopf ist wiederum anders ....... aber baulich bedingt passt das alles .......
Das sind nur Modellpflege bedingte Erneuerungen gewesen und kein komplett anderes Modell oder Motor.

Ich werde heute Abend meinen Kollegen treffen .... der ist bei der Dekra TüV Prüfer ..... den frage ich mal danach ob das wirklich eingetragen werden muss oder ob es reicht der Versicherung die neuen Daten mitzuteilen da es sich ja nur um einen Ersatzmotor handelt.



Danke!
Der rumpf ist tatsächlich der gleiche und hat die gleiche Kennung da bräuchte lt Kawa nichts geändert werden

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#19

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 12:51
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

So ist es ...... der eigentliche Rumpfmotor ist der gleiche ..... auch die Getriebeübersetzung ist die gleiche ...... die eigentliche Kennung ist immer ZX900 XXXXXXXX ......

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#20

RE: Motorenfreigabe

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 02.10.2014 15:45
von Here Winni • Speed-Junkie | 406 Beiträge | 406 Punkte

Kawasaki Deutschland möchte eigentlich neue Motorräder verkaufen und nicht alte Fahrzeuge einem dritten Frühling verhelfen. Darum kommt da fast nie ordentliche Info zu solchen Umbauprojekten.

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