Zitat von half_pig im Beitrag #19 Zulassung auf spezifische Modelle gibt es nicht. Bei keinem Hersteller
Ähm...doch
Oder wie interpretierst du den Link vom mfs? Genauso sieht es bei Akrapovic aus, hinter den 4 Ziffern steht die ABE in der die zulässigen Modelle stehen.
Diese Nummer beschränkt nicht die Zulassung, sondern besagt, für welches Modell er hergestellt wurde. Du kannst auch einen anderen nehmen, solang die Lautstärke und die abgaswerte in der Toleranz bleiben, darfst du ihn auch fahren.
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
30.05.2015 22:44
von
half_pig
• Ellenbogenschleifer | 4.771 Beiträge | 5363 Punkte
Aus dem Link von mfs:
es bedarf also weder eines "TÜV-Gutachtens", d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
30.05.2015 22:45
von
half_pig
• Ellenbogenschleifer | 4.771 Beiträge | 5363 Punkte
Die vier Nummern bezeichnen die sogenannte Genehmigung. Da stehen Lautstärke und abgaswerte drin. Egal für welches Modell. Dass mehrere Modelle aufgelistet sind, liegt daran, dass diese Modelle ähnliche Toleranzen haben. Ich fahre einen akrapovic mit Genehmigung für Aprilia Tuono. Legal.
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
30.05.2015 23:00
von
half_pig
• Ellenbogenschleifer | 4.771 Beiträge | 5363 Punkte
ABEs sind für endschalldämpfer schon lange nicht mehr interessant. Die E-Nummer ist Pflicht und das EINZIGE notwendige Prüfsiegel für eine Legalisierung eines Endschalldämpfers.
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
30.05.2015 23:12
von
half_pig
• Ellenbogenschleifer | 4.771 Beiträge | 5363 Punkte
Nein, wieder falsch verstanden halb und halb ist es richtig bzw falsch. Du darfst ihn ohne Eintragung fahren, solang die Werte stimmen. Ich habe aber auch krümmeranlagen umgebaut, was eine Eintragung erfordert. Da wurde eine db-Messung gemacht und die abgaswerte sowieso und dann in die Papiere die Einbaulage notiert. Sonst nichts. Tauschst du nur den Topf, dann ist es legal nur mit e-Nummer.
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
30.05.2015 23:22
von
mfs
• Ninja-Fetischist | 1.071 Beiträge | 1270 Punkte
Oh weh das wird was bevor ich mir einen zu großen Schuh anziehe einfach mal selber den § 21a der StVZO lesen, wichtig ist aber auch eine Passage aus § 21a. ist Gott sei dank nicht so viel, wenn man es den versteht, ich habs 3 mal lesen müssen
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
30.05.2015 23:58
von
half_pig
• Ellenbogenschleifer | 4.771 Beiträge | 5363 Punkte
Zitat von mfs im Beitrag #33Oh weh das wird was bevor ich mir einen zu großen Schuh anziehe einfach mal selber den § 21a der StVZO lesen, wichtig ist aber auch eine Passage aus § 21a. ist Gott sei dank nicht so viel, wenn man es den versteht, ich habs 3 mal lesen müssen
Genau, da steht es. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen
RE: Auspuffberatung + Welche ESD passen von welchem Modell
in Ninja ZX-R Tonstudio
31.05.2015 00:25
von
mfs
• Ninja-Fetischist | 1.071 Beiträge | 1270 Punkte
Ja doch ich habe mich verschrieben, es sollte nicht unter Einbeziehung von 21a sein sondern 22a ich habe es mal kopiert.
(5) 1Mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen der in Absatz 2 erwähnten Art darf ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht. 2Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
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