Hinterradabdeckung und Soziusabdeckung eintragen???
in Ninja-Plastik-Bunker
24.10.2007 12:20
von
freak-c
• Gummibrenner | 146 Beiträge | 146 Punkte
Moin Leute,
habe für meine 9er "B" endlich eine Soziusabdeckung und eine Hinterradabdeckung bekommen.
Müssen diese Teile eigentlich eingetragen werden? Auf der HiRa steht nur an der Seite "Kawasaki" Material ist GFK und auf der Soziusabdeckung ist ein aufkleber vom Hersteller, aber mehr wie die adresse steht da nicht drauf, also es sind nirgends Nummern drauf.
Wollte die teile nun lackieren und montieren übern winter, hab aber keine lust bei der HU im nächsten Sommer wieder alles demontieren zu müssen...
RE: Hinterradabdeckung und Soziusabdeckung eintragen???
in Ninja-Plastik-Bunker
24.10.2007 12:51
von
klettermaxe
• Ninja-Treiber | 80 Beiträge | 80 Punkte
hmm - soweit ich weis brauchst du eine soz.abdk. nicht eintragen lassen und bei meiner hinteradabdeckung (carbon) hat auch noch keiner was gesagt. eine ABE hatte ich bei beidem auch nicht dabei und hat auch nie einen interesiert. aber vieleicht hat einer andere erfahrungen
RE: Hinterradabdeckung und Soziusabdeckung eintragen???
in Ninja-Plastik-Bunker
27.10.2007 20:25
von
timmi
• Ninja-Fetischist | 1.433 Beiträge | 1433 Punkte
hinterradabdeckung ist eintragungspflichtig....(was anderes als bei ner HUV...die brauchste nicht eintragen lassen...gilt als spritzschutz) soziusabdeckung ist nicht eintragungspflichtig.
grüße timmi
PS:..meinte mit eintragungspflichtig jetzt das der tüv-mensch sein ok geben muß (befestigung und reifenabstand)und du diese bescheinigung mitzuführen hast....kannst du wenn du möchtest dann später eintragen lassen in deine papiere.
zuletzt bearbeitet 27.10.2007 20:27 |
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RE: Hinterradabdeckung und Soziusabdeckung eintragen???
in Ninja-Plastik-Bunker
28.10.2007 11:02
von
xxxxxxxxxx (gelöscht)
Zitat von timmihinterradabdeckung ist eintragungspflichtig....(was anderes als bei ner HUV...die brauchste nicht eintragen lassen...gilt als spritzschutz) soziusabdeckung ist nicht eintragungspflichtig.
grüße timmi
PS:..meinte mit eintragungspflichtig jetzt das der tüv-mensch sein ok geben muß (befestigung und reifenabstand)und du diese bescheinigung mitzuführen hast....kannst du wenn du möchtest dann später eintragen lassen in deine papiere.
Wenn die Hinterradabdeckung eine ABE hat, dann brauchst du die auch nicht eintragen zu lassen. Ansonsten stimme ich dir vollkomen zu. Habe meine Hinterradabdeclung von Fechter Drive mit ABE. Die gleiche gibts auch bei Polo. Guck Seite 617 im aktuellen Katalog.........dort steht..."nicht eintragungspflichtig"
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