#1

Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 13.06.2009 16:15
von dennos • Speed-Junkie | 275 Beiträge | 275 Punkte
Hallo,

habe vor paar Tagen bei Kawasaki ne 98PS Drossel einbauen lassen (vorher 34PS), leider hatte ich noch keine Zeit diese bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen (Gutachtem vom TÜV habe ich erhalten). Kann ich trotzdem mit dem Mopped fahren. Der Versicherung habe ich es auch schon gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen
dennos
zuletzt bearbeitet 13.06.2009 16:18 | nach oben springen

#2

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 13.06.2009 16:53
von Klausi • *Königinsmeerstürzer* | 37.913 Beiträge | 37951 Punkte

Meines Wissens nach darfste fahren. Ist ja nen vorläufiger Fzg-Schein.
Solltest nur nicht nen halbes Jahr damit rumfahren

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#3

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 13.06.2009 18:20
von Kusarigama • Ninja-Treiber | 91 Beiträge | 91 Punkte

Solange du es deiner Versicherung gemeldet hast und eine entsprechende Fahererlaubnis besitzt, stellt das kein Problem dar.

Die meisten lassen ihre Bikes entdrosseln und dürfen sie eigentlich noch gar nicht fahren. Heißt im Umkehrschluß - Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21StVG). Ebenso wird meist nach Papieren gedrosselt, obwohl sie offen ist, um günstiger in der Versicherung wegzukommen - bringt vor allem bei der Kasko was - ist aber eigentlich Wahnsinn, denn - sollte mal was passieren, kann die Versicherung von einer Schadensregulierung Abstand nehmen bzw. dich in Regress nehmen. Verstoß Pflichtversicherung besteht in dem Falle indirekt. Wird aber durch die Polizei nicht nachgeprüft. Das ist eigentlich nur dann der Fall, wenn keine Versicherung besteht. Dann bekommen sie aber eh die Info, dass es zu entstempeln ist. Steuern sind unabhängig von der Leistung - geht ja nur nach Hubraum - also auch kein Verstoß Abgabenordnung bzw. Steuerhinterziehung durch nicht begleichen der Kfz-Steuer.

Solltest den Schein vom TÜV aber mitnehmen. Macht sich wesentlich besser. Denn - die Fahrwerte eine 34 bzw. 98 PS-Version unterscheiden sich nicht ganz unerheblich.

Eintragen solltest du es aber besser lassen. Ist aber schnell gemacht. Kostet auch net die Welt. Kriegst nen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) und nen Nachtrag im Brief (Zulassungsbescheinigung II).

Also alles i.O. - Hauptsache du hast Klasse 1 bzw. A (nach Frist von 2 Jahren bzw. warst bei Erteilung min. 25 Jahre alt (Direkteinstieg)).


zuletzt bearbeitet 13.06.2009 18:21 | nach oben springen

#4

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.06.2009 00:07
von dennos • Speed-Junkie | 275 Beiträge | 275 Punkte

Eine Fahrerlaubnis habe ich (seit Juni darf ich offen fahren), Versicherung ist es auch gemeldet dass die jetzt 98PS hat und ein Gutachten von Einbau der Drossel habe ich ebenfalls. Kann ich also morgen ohne Sorgen ne Fahrt machen ohne dass ich bei einer Kontrolle am A**** bin!

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#5

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.06.2009 04:32
von Kusarigama • Ninja-Treiber | 91 Beiträge | 91 Punkte

Ja - kannst du ohne Sorgen machen. Erfüllst doch alle Bedingungen. Wie gesagt - bei ner Kontrolle () zählt nur, dass du die erforderliche Fahrerlaubnis hast. TÜV-Bericht nicht vergessen! Bei nem Unfall - was ich mal nicht hoffe - , dass es deiner Versicherung bereits gemeldet ist - und die schreiben deinen Vertrag in der Regel am Tag der Meldung um.

Dann wünsche ich dir heute mal viel Spass und gutes Wetter!

Und immer dran denken:

zuletzt bearbeitet 14.06.2009 04:33 | nach oben springen

#6

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.06.2009 11:52
von dennos • Speed-Junkie | 275 Beiträge | 275 Punkte

Hmmm, habe gerade in einem anderen Forum gelesen, dass es nicht erlaubt ist. Jetzt bin ich etwas verwirrt . Wollte eigentlich gleich losfahren

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#7

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.06.2009 12:10
von Klausi • *Königinsmeerstürzer* | 37.913 Beiträge | 37951 Punkte

Es ist doch nen vorläufiger Fzg-Schein. Somit ist der gültig, bis du dir nen neuen erstellen lässt.

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#8

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.06.2009 15:46
von dennos • Speed-Junkie | 275 Beiträge | 275 Punkte

Habe gerade einen Polizisten gefragt, ob es erlaubt wäre so zu fahren, der war sich aber auch nicht sicher, der andere Kollege sagte ist erlaubt, daher verwiesen sie mich auf die "Bürgerhotline" wo ich nachfragen sollte

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#9

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.06.2009 19:52
von Kusarigama • Ninja-Treiber | 91 Beiträge | 91 Punkte

Mein einer, anderer Kollege hat auch Recht. Es ist erlaubt - auch wenn er sich nicht sicher ist. Kannst mir ruhig glauben. Was meinst du, woher ich das weiß?

Es handelt sich dabei übrigens nicht um einen vorläufigen Fahrzeugschein, sondern um eine Nachtrag zur Änderung, welche gem. § 19 III abzunehmen ist und gem. § 19 IV StVZO mitzuführen ist - es sei denn, dass diese Änderung im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist.

Ich hoffe ich konnte deine Frage nunmehr hinreichend beantworten.


zuletzt bearbeitet 14.06.2009 19:58 | nach oben springen

#10

RE: Fahren erlaubt oder nicht???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 15.06.2009 00:16
von dennos • Speed-Junkie | 275 Beiträge | 275 Punkte

Jaa, danke dir

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