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unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 14.12.2011 10:27von Hisoka • Laufstall-Racer | 12 Beiträge | 12 Punkte
hallo,
ich möchte meine zx9r verkaufen.
hatte mit ihr einen unfall und würde gerne wissen worauf ich beim verkauf achten muss. heute kommt jemand der sich das motorrad anschauen will
dabei geht es um dieses motorrad http://www.autoscout24.de/Moto/Details.aspx?id=cun43josimfu
vielen dank

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 14.12.2011 10:29von flori12342 • *Ex-Bengel* | 30.740 Beiträge | 30759 Punkte



RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 14.12.2011 12:14von flori12342 • *Ex-Bengel* | 30.740 Beiträge | 30759 Punkte

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 14.12.2011 13:11von Joersch • "Beuteltier" | 2.732 Beiträge | 2808 Punkte
Da im Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit eines Gegenstandes (z.B. neu) vereinbart wird, gibt es in deinem Fall viele Punkte, die angreifbar sind. Um einen Rechtssteit zu vermeiden solltest du möglichst im Beisein des Käufers alle Mängel aufnehmen, besser wär hier jedoch ein Gutachten von einer KFZ-Werkstatt. Wie gesehen kann im Zweifelsfall nicht ausreichen, unter der Verkleidung kann sich viel mehr verbergen.

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 14.12.2011 17:38von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte
2500 EURO für eine Unfall ZX9R
nim mal die 2 ganz vorne weg und mach ne 1 daraus .....
Vorderrad kaputt ... hmmm, dann wohl auch die Gabel .... warscheinlich Lenkopflager und somit der Rahmen.
Du holst mehr Geld raus wenn du sie Schlachtest.
Wenn du sie im ganzen verkaufst sollte (wie schon andere geschrieben haben) auf alle Fälle drin stehen =
1. Unfallmaschine. Sichtbare Schaden an der Frond. Verkleidung seitlich beschädigt.
2. Wird als "nicht fahrbereit" verkauft.
3. Nicht bei Besichtigung erkannte und somit verborgene Mängel gehen zu lasten des Käufers.
4. Die Maschine wurde nicht zerlegt um alle vieleicht vorhandenen Schäden aufzudecken. Der Käufer übernimmt das alleinige Risiko für diese Mängel.
5. Jegliche Garantie oder Zurücknahme wird ausgeschlossen.

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 14.12.2011 22:13von teclaner • Ninja-Fetischist | 1.062 Beiträge | 1062 Punkte
Zitat von mal-schaun
2500 EURO für eine Unfall ZX9R
nim mal die 2 ganz vorne weg und mach ne 1 daraus .....![]()
Vorderrad kaputt ... hmmm, dann wohl auch die Gabel .... warscheinlich Lenkopflager und somit der Rahmen.
Du holst mehr Geld raus wenn du sie Schlachtest.
Wenn du sie im ganzen verkaufst sollte (wie schon andere geschrieben haben) auf alle Fälle drin stehen =
1. Unfallmaschine. Sichtbare Schaden an der Frond. Verkleidung seitlich beschädigt.
2. Wird als "nicht fahrbereit" verkauft.
3. Nicht bei Besichtigung erkannte und somit verborgene Mängel gehen zu lasten des Käufers.
4. Die Maschine wurde nicht zerlegt um alle vieleicht vorhandenen Schäden aufzudecken. Der Käufer übernimmt das alleinige Risiko für diese Mängel.
5. Jegliche Garantie oder Zurücknahme wird ausgeschlossen.
das ist mal ne ordentliche Ansage


Zitat von mal-schaun
...
Wenn du sie im ganzen verkaufst sollte (wie schon andere geschrieben haben) auf alle Fälle drin stehen =
1. Unfallmaschine. Sichtbare Schaden an der Frond. Verkleidung seitlich beschädigt.
2. Wird als "nicht fahrbereit" verkauft.
3. Nicht bei Besichtigung erkannte und somit verborgene Mängel gehen zu lasten des Käufers.
4. Die Maschine wurde nicht zerlegt um alle vieleicht vorhandenen Schäden aufzudecken. Der Käufer übernimmt das alleinige Risiko für diese Mängel.
5. Jegliche Garantie oder Zurücknahme wird ausgeschlossen.
Und auf jeden Fall dazu:
6. Für die Erderwärmung und den Nahostkonflikt sind weder das Fahrzeug noch der Verkäufer verantwortlich zu machen.
7. Eventuell kommende Steuererhöhungen sind auf die jeweilige Regierung zurückzuführen, nicht auf den Verkäufer.
8. Alle anderen, nicht im Zusammenhang mit diesem Fahrzeugverkauf auftretenden Naturkatastrophen werden vom Verkäufer in seiner Eigenschaft als eventueller Verursacher abgestritten.
Man kann es auch übertreiben!
Die Bezeichnung "nicht fahrbereites Unfallfahrzeug" reicht doch vollkommen aus.....

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 15.12.2011 16:07von (sic)4life • (Fi..)4life | 7.586 Beiträge | 7586 Punkte

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 15.12.2011 16:17von (sic)4life • (Fi..)4life | 7.586 Beiträge | 7586 Punkte

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 15.12.2011 17:54von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte
Zitat von Sturzflug
Aber doch nicht beim Privatverkauf!
Doch, die "Deutsche Rechtsprechung" zeigt das ganz klar und deutlich, dass auch bei einem Privatverkauf viel beachtet werden muß damit der Vertrag Wasserdicht ist.
Du hast gerade bei einem "Privat verkauf" schneller eine Anzeige am Hals als dir lieb sein kann.
Der Käuferschutz hat sich extrem auch bei "Privatver- und ankauf" erhöht zum Schutz des Verbrauchers.
Ist leider so .... und ein guter Anwalt nimmt dir auch einen nicht korekten "Privatverkauf" Vertrag auseinander so das du doch Haftbar gemacht werden kannst.

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 18.12.2011 09:36von grünspan (gelöscht)

aus eigener erfahrung würde ich dir empfehlen soviele mängel wie möglich aufzulisten und auf jeden fall hinzufügen, das es sich AUSDRÜCKLICH um ein unfallfahrzeug handelt welches im momentanen zustand weder fahr noch betriebsbereit ist und du aufgrund der ersichtlichen mängel einen rahmenschaden nicht ausschließen kannst.
auch wenn es vielleicht im moment etwas übertrieben wirkt soviel zu schreiben, aber wenn du pech hast und jemanden an der backe hast der vielleicht zuviel vom bike erwartet und der meinung ist er hat ein schnäppchen für wenig geld gemacht...ja da kann ich dir sagen wenn der kaufvertrag nicht gewissenhaft ausgefüllt ist, hast du das baby schneller wieder auf dem hof als es dir lieb ist und du wirst nicht nur den kaufpreis zurückerstatten wenn der käufer nen guten anwalt hat.
also schreib bis dir der kopf qualmt...es zahlt sich am ende aus

RE: unfallmotorrad verkaufen wie?
in Ninja-Fahrzeugmarkt 20.12.2011 18:59von Hisoka • Laufstall-Racer | 12 Beiträge | 12 Punkte
nochmal danke an alle
das mit der auflistung der schäden ist ein problem, ich möchte nicht noch geld für die werkstaat ausgeben, die mir dann auflistet was kaputt ist. und selber kann ich die schäden nicht auflisten, da ich mich nicht weit genug damit auskenne. was ist eigentlich wenn die werkstaat etwas übersieht und der käufer sich später beschwert?
ich möchte das motorrad einfach nur unkompliziert und schnell verkaufen.
kann ich das motorrad als erstatzteilspender verkaufen? oder hilft mir das auch nicht?
diese lösung gefällt mir bisher am besten:
1. Unfallmaschine. Sichtbare Schaden an der Frond. Verkleidung seitlich beschädigt.
2. Wird als "nicht fahrbereit" verkauft.
3. Nicht bei Besichtigung erkannte und somit verborgene Mängel gehen zu lasten des Käufers.
4. Die Maschine wurde nicht zerlegt um alle vieleicht vorhandenen Schäden aufzudecken. Der Käufer übernimmt das alleinige Risiko für diese Mängel.
5. Jegliche Garantie oder Zurücknahme wird ausgeschlossen.
nach dem hinweis das mein ursprünglicher preis zu hoch war, hab ich den preis für die maschine jetzt auf 1990 euro gesenkt

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