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Also ich wollt mal fragen ob sich jemand damit auskennt:
Ich hab im moment nen Pilot Power 120/60 vorn; 170/60 hinten drauf.
Da mir aber die laufleistung von dem reifen zu gering ist, und ich ne höhere laufleistung haben will, hab ich nach nem Sporttourerreifen geschaut, und bin auf den hier gestoßen:
Metzeler Roadtec Z6 Interact. Jetzt ist aber das problem dass es den reifen für meine Kiste nur in ner anderen Größe gibt:
120/70; 180/55
Laut Metzeler seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung, darf ich diesen reifen draufmachen, jetzt hab ich eben mal geforscht und alles hab beim Tüv angerufen und so, und die sagen des kann man nicht einfach so machen... Das muss man mit ner Einzelabnahme abnehmen lassen.
Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen wieso das so ist, für mich kommt das nämlich so vor, als wärs garkein größerer unterschied...
Denke mal da hat der vom Tüv Recht. Du bräuchtest vom Reifenhersteller ne Freigabe. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kannste lediglich zum Tüv und die dort per Einzelabnahme (Achtung: Sehr teuer)eintragen lassen.
Zitat von FabsiDenke mal da hat der vom Tüv Recht. Du bräuchtest vom Reifenhersteller ne Freigabe. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kannste lediglich zum Tüv und die dort per Einzelabnahme (Achtung: Sehr teuer)eintragen lassen.
naja dass ne einzelabnahme teuer ist, das weiß ich mittlerweile vom auto aus schon ^^ Hab jetzt beim Tüv angerufen und hab am mittwoch gleich nen termin, ich hoffe dass die mir des abnehmen, oder hat von euch einer schonmal ne andere Größe aufs motorrad gemacht??
Ich fahre seit 6 Jahren 120/70 und 180/55 auf der 6er G und es hat noch nie jemanden interessiert. Allerdings solltest du es dir nochmal überlegen nen Tourenreifen auf nen Supersportler zu ziehen. Die Idee hatte ich auch mal und kurz danach beinahe nen Totalschaden.
Ehm ja das ist schon richtig aber er bekommt ja keine Reifenfreigabe sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das ist schon ein Unterschied.Ist ähnlich wie bei einer ABE für Felgen oder eben nur ein Materialgutachten.Ob das ganze dann passt hat eben der Tüv zu entscheiden.
Das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller für die entsprechende Reifenpaarung ist völlig ausreichend, eine spezielle Abnahme von TÜV/DEKRA ist nicht notwendig! Dafür ist die UBB ja auch schließlich da. Genau so steht es auch in jeder UBB.
Ich fahr auf meiner alten Dame auch den PP 2CT und habe bei der DEKRA zur Hauptuntersuchung immer nur die UBB vorgezeigt und alles war OK
Die Reifengröße spielt dabei keine Rolle, solang sie in der UBB mit aufgeführt ist.
Hier ein Auszug von der Metzler-UBB für die ZX6R G:
¹) Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO).
ja ja, aber das interessiert auch nicht jeden prüfer...die gucken erstmal ob das alles passt usw. hier in hamburg sind die da richtig streng, egal was du den vorlegst.