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mal ne Blöde frage.... hat der Ninja Zx6r Model 2008 Xenon Licht oder normal ? weil ich überlege mir so ein Modul zum Dimmen des Fernlichtes zu kaufen, habe gehört das man Xenon nicht Dimmen kann, wenn ich den Xenon haben sollte gibt es dann ne Alternative damit ich nicht mit einem Auge rumfahre ?
Zitat von pmarkusmusst mal ne genauere aussage machen...was fürn modul den genau wozu xenon dimmen?
mit dem Modul kann man das Fernicht Dimmen so das es wie Abblendlicht erscheint es ist dafür damit beide seiten leuchten weil nur ein Licht sieht Blöd aus wie ein Auge
Wieso verboten??? Gibt sogar Bikes (Triumph) wo beide ScheinWerfer serienmäßig leuchten Glaube war die SpeedTripple wobei da war es das Abblendlicht welches nicht aus ging beim aufblenden
Es gibt derzeit meines Wissens nur ein Motorrad von BMW, welches serienmäßig Xenon hat. Müsste der fette Tourer sein, weiß jetzt nich die genaue Bezeichnung
man kann Xenon an Bikes auch legal einbauen laut TÜV Süd undzwar wenn man die automatische Regulierung miteinbaut, also braucht man die Anlage von der BMW ist ja das einzige mit Xenon, aber ich selber fahre schon seit 2 Jahren mit Xenon rum sehe nachts besser. Wenn man aber richtig helle Birnen haben will das sind die von Philips am besten, die XP Moto oder so ich hatte davor die Night Vision die waren auch klasse
Zitat von Trkillerman kann Xenon an Bikes auch legal einbauen laut TÜV Süd undzwar wenn man die automatische Regulierung miteinbaut
...also diese Quelle würde ich gern mal benannt haben, denn der TÜV kann sich nicht über geltendes Gesetz, also die StVZO setzen.
Zitat ...Um die Gefahr für den Gegenverkehr zu minimieren wurden im § 50 Abs. 10 StVZO die Gasentladungslampen gesondert behandelt. Dieser schreibt vor, dass alle Fahrzeuge welche mit Gasentladungslampen für Fern- und Abblendlicht ausgestattet sind mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des § 50 Abs. 8 StVZO ausgestattet sein müssen. Diese Leuchtweitenregulierung entfällt bei Motorrädern, da in § 50 Abs. 8 StVZO nur die Rede von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist. Weiterhin müssen Fahrzeuge welche, Gasentladungslampen verbaut haben, mit einer Scheinwerferreinigungsanlage und mit einem System ausgestattet sein, welches gewährleistet das das Abblendlicht auf bei eingeschalteten Fernlicht dauerhaft weiterleuchtet. Es muss ein Scheinwerfer im Motorrad verbaut sein, welcher für Gasentladungslampen geeignet ist. Dies ist ersichtlich an dem Prüfzeichen, welches auf dem Scheinwerfer vorhanden sein muss. Ein eingestanztes DC in der Streuscheibe oder dem Scheinwerfergehäuse bedeutet, dass es sich um einen Scheinwerfer handelt, welcher für Xenonbrenner im Abblendlicht gebaut ist...Zu guter letzt gibt es noch das Prüfzeichen DCR oder DC/R für sog. Bi-Xenon Scheinwerfer. Sowohl Abblend- als auch Fernlicht mit Gasentladungslampen versehen...
Dieses Zitat stammt aus einer von mir gefertigte Hausarbeit im Fach Verkehrslehre, welche mit 14 Punkten bewertet wurde und nach Überarbeitung eventuell mal veröffentlicht werden soll.
Wenn ein Ingeneur diese Abnahme, ohne die Anforderungen von § 50 StVZO durchführt und "abnimmt", macht er sich strafbar und wenn das bei ner Kontrolle auffällt, wird ein Verfahren gegen ihn eingeleitet, welches ihm dem Job kosten könnt
kann schon sein das es gesetzmäßig so vorgeschrieben ist, ich kann nur sagen was der Tüv gesagt hat, habe selber nicht nachgeforscht, ich meine du kannst beim Auto genauso achträglich Xenon einbauen wenn du die ganzen Sachen hast was benötigt wird(scheinwerferreinigungsanlage, automatische Regelung usw...) wieso sollte das denn nicht bei Motorrädern klappen wenn man die komplette Anlage von einer BMW einbauen sollte ist doch unfair
ich fahre auch xenon nämlich 8000k und muss sAGEN es sieht echt fett aus. musste letztens zur polizei und die haben auchnichts gesagt wegen der lampen sind sogar an meinen motorrad vorbei gegangen und hatte es auch vor ihnen gestartet.
ausserdem wie willst du eine scheinwerferreinigungsanlage am motorrad anbringen??????? sowas geht garnicht .....!